Deutscher Pressekodex 12.1: "Keine Vorurteile schüren"
Der Deutsche Presseodex des Deutschen Presserats 12.1 fordert unter Sanktionsdrohung dass Presseorgane "Keine Vorurteile gegen Minderheiten schüren". In dieser noblen Absicht ist es der deutschen Presse verboten, Informationen über Zugehörigkeit Krimineller zu Minderheiten zu veröffentlichen. Obwohl auch Österreich und Associated Press Stylebook [2] [3] in den USA ähnliche Vorschriften haben ist diese anti-rassistische Informationspolitik manchmal umstritten,.
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Pressecodex 12.1 ist positiv diskriminierend
und widerspricht daher der Richtlinie 12 (Diskriminierungsverbot).
Denn Richtlinie 12.1 gibt Sonderrechte an "Minderheiten". Damit diskriminiert sie gegen Weiße, Deutsche, Christen und sonstige "Nicht-Minderheiten". Das ist in Widerspruch zu Richtlinie 12. Aber das ist "positive Diskriminierung", gute Diskriminierung.
Damit ist der Presse die Türe geöffnet, Vorurteile gegen Minderheiten und Rassismus zu bekämpfen. Wann auch immer der Straftäter ein Weißer, Deutscher, oder Christ ist, dann darf man das genüßlich herausstellen. Und das ist natürlich positiv!
Vorurteile abbauen: Ausländerkriminalität verbergen, weiße Kriminalität betonen.
Schwarze, Muslimische, ausländische Verbrecher werden versteckt. Damit keine Vorurteile geschürt werden.
Die Rasse und Religion von weißen Verbrechern gegen Minderheiten werden von der Presse mit Gusto detailliert breitgetreten.
Die wiederholte Erwähnung von Rasse und Religion von weißen Verbrechern hilft, die Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen. Denn beim Lesen der deutschen Presse erscheint es dass Minderheiten eben kaum Verbrechen begehen.
- Nach Rassismus-Vorwürfen in Berlin: Polizei zeigt nur noch deutsche Diebe, TAZ am 4. Dezember 2013 (Die Polizei zieht ein Video zurück, mit dem sie vor Taschendieben warnen wollte. Alle Täter hatten einen Migrationshintergrund. "Der Film mit den Überwachungsbildern von dunkelhäutigen Taschendieben wird nicht mehr gezeigt. Stattdessen wird ein neuer Film produziert. Darin werden die Täter von Polizisten gespielt, die keinen Migrationshintergrund haben - und außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.")
- Die Ideologie "Idiotismus" hat wieder zugeschlagen: Taschendiebe können nur autochthone Deutsche sein!, Politischer Runder Tisch Dingolfing-Landau am 15. Dezember 2013
Offenbar werden autochtone Deutsche so selten beim Taschendiebstahl mit der Überwachungskamera gefilmt, dass die Polizei solche Filme selbst produzieren muß. Aber so etwas darf man der Bevölkerung laut 12.1 nicht sagen. Die TAZ sollte vom deutschen Presserat gerügt werden.
Doppelt inkorrekt: "Schwarzer Mohammedaner" als Täter
Nur der rassistische Politically Incorrect begeht den obigen Regelverstoß, der Vorurteile gegen Minderheiten schüren kann.
Korrekt:
Schließlich hat die deutsche Presse eine Kampagne gegen amerikanische Polizeibrutalität gegen Schwarze. Mordstatistiken von Schwarzen die Polizisten töten würden diese Anti-Rassismuskampagne stören.
Korrekt: "Weißer Mörder"
Amoklauf in den USA: Ein junger Weißer hat in Charleston neun schwarze Kirchengänger erschossen.
Amoklauf in den USA: In Charlesteon hat ein junger weißer Mann in einer von Schwarzen besuchten Kirche um sich geschossen und dabei neun Menschen getötet
Amoklauf in den USA: Ein junger Weißer hat in Charleston neun schwarze Kirchengänger erschossen. Die Bilder. Foto: dpa
Amoklauf in den USA: In Charlesteon hat ein junger weißer Mann in einer von Schwarzen besuchten Kirche um sich geschossen und dabei neun Menschen getötet. Der Täter ist auf der Flucht. Fast zeitgleich gab es eine Bombendrohung.
"Ein weißer Mann betritt eine historische Kirche des schwarzen Befreiungskampfes, gibt rassistische Sprüche von sich und ermordet neun Schwarze
Für die US-Justizministerin ist die Ermordung von neun Schwarzen in Charleston ein "Verbrechen aus Hass". Bürgerrechtler werfen Politik und Medien in den USA Heuchelei vor. Sie fragen: Wieso wird der Angriff nicht als Terror bezeichnet?
Neun Menschen hat Dylann Roof in Charleston, South Carolina, erschossen - neun afroamerikanische Gemeindemitglieder einer der historisch bedeutendsten Kirchen für schwarze Christen im Süden der USA.
Justizministerin Loretta Lynch zufolge wird der Massenmord des 21-jährigen Weißen als "Hate Crime", als Verbrechen aus Hass, untersucht. Doch das hat massive Kritik von Bürgerrechtlern ausgelöst.
"Ein weißer Mann betritt eine historische Kirche des schwarzen Befreiungskampfes, gibt rassistische Sprüche von sich und ermordet neun Schwarze. DAS IST TERRORISMUS", twitterte etwa Marc Lamont Hill, Professor für Afroamerikanische Studien in Atlanta und Kommentator von CNN.
In den vorigen Beiträgen werden die weiße Rasse des mutmaßlichen Mörders und die schwarze Rasse der Opfer andauernd wiederholt. Das hilft Vorurteile abzubauen.
Die Presse bekämpft Rassismus
Es darf nicht über Verbrecher aus Minderheiten berichtet werden. Es darf und wird detailliert über Verbrechen von Weißen an Minderheiten berichtet. Dann entsteht für den unbedarften Leser eben dieser Eindruck dass Minderheiten keine Verbrechen begehen. Und das ist gut, denn so wird dem Rassismus vorgebeugt.
Es entsteht der Eindruck dass Weiße massenweise Verbrechen an Schwarzen und Minderheiten begehen, während fast nie Verbrechen von Minderheiten and Weißen ...
Selbst die linksliberale "Die Zeit" wagt es, an dem Pressecodex zu zweifeln. Wir werden darlegen dass diese Informationspolitik weitergeführt werden muß. Sie erklärt auch den Ursprung von 12.1, von 1971, bei Verbrechen amerikanischer Soldaten nicht die Rasse zu erwähnen.
In Kapiteln über Rassenunterschiede in Kriminalität, in IQ werden wir zeigen wie wichtig es ist, Verbrechensstatistiken und wissenschaftlichen Rassissmus von der Bevölkerung fernzuhalten
Schluss mit der Selbstzensur
Der Pressekodex muss geändert werden: Journalisten sollten die Herkunft von Straftätern nennen dürfen.
Dezember 2012 in Almere bei Amsterdam: Eine Gruppe jugendlicher Fußballer prügelt und tritt nach einem Regionalspiel brutal auf den 41-jährigen Linienrichter Richard Nieuwenhuizen ein, der am nächsten Tag an den Folgen stirbt. Niederländische Medien berichten sofort, dass es sich bei den drei Jugendlichen um Marokkaner handelt. In Deutschland erfährt man dies erst einige Tage später aus rechten Blogs. Warum haben seriöse deutsche Medien die Herkunft der Totschläger verschwiegen? Und haben sie damit korrekt gehandelt? Das sind Fragen, die an das grundlegende Verständnis von Journalismus rühren. Und, um es vorwegzunehmen: Mit meinem Verständnis von Journalismus ist eine derartige Selbstzensur nicht zu vereinbaren. Journalisten sollten nicht die Erzieher der Nation sein. Die Zeit
Die Richtlinie 12.1 geht zurück auf eine Anregung des Verbands der Deutsch-Amerikanischen Clubs von 1971. Den Jahrbüchern des Presserats aus dieser Zeit ist zu entnehmen, dass es Ziel der Regelung war, "bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen."
Nachdem die Richtlinie zunächst nur untersagte, die Minderheitenzugehörigkeit zu erwähnen, wenn diese für das Verständnis des betreffenden Vorgangs ohne "Bedeutung" ist, wurde die bis heute maßgebliche Formulierung 1993 auf Empfehlung des früheren Verfassungsrichters Helmut Simon beschlossen. Sie ist strenger, denn sie fordert das Vorliegen eines "begründbaren Sachbezugs".
Simon hatte im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma ein entsprechendes Gutachten verfasst und sich darin fast nur auf Artikel 3 des Grundgesetzes bezogen, der den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot festschreibt, kaum aber auf den konkurrierenden Artikel 5, der die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert. Seitdem hat der Zentralrat der Sinti und Roma den Presserat jedes Jahr mit Serienbeschwerden auf der Grundlage der Richtlinie 12.1 überschüttet, in deren vorgefertigte Formulare nur das Datum des beanstandeten Presseartikel und der Name der Zeitung eingetragen wurden. Die Zeit
Pressekodex: Verantwortung oder Gängelei? (Eine linke Verteidigung)
Presserat weist alle Beschwerden zur Berichterstattung über Vorfälle in Köln ab
Der Deutsche Presserat hat die Richtlinie zur Berichterstattung über Straftaten neu formuliert. Dabei geht es vor allem um die Nennung der Herkunft von Tätern oder Verdächtigen.